Liebe Mitglieder, liebe Eltern,
seit dem 23. August 2021 gelten in Bayern neue Corona-Regeln. Rechtliche Grundlage ist die Dreizehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) vom 5. Juni 2021 (BayMBl. Nr. 384, BayRS 2126-1-17-G), die zuletzt durch Verordnung vom 20. August 2021 (BayMBl. Nr. 584) geändert worden ist.Diese Verordnung tritt am 7. Juni 2021 in Kraft und mit Ablauf des 10. September 2021 außer Kraft.
Basierend auf dieser Änderungsverordnung treten ab 23. August 2021 nachfolgende Änderungen zu unserem Hygieneschutzkonzept (TTC-HySchKo2) vom 28.05.2021 in Kraft.
Die Teilnahme an unserem Trainings- und Wettkampfbetrieb in der Turnhalle der Grundschule Neunkirchen (Sportausübung in geschlossenen Räumen) ist bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr im Landkreis Forchheim nur mit Testnachweis nach folgender Maßgabe gestattet (es gelten größtenteils die 3G-Regeln: Geimpft, Genesen, Getestet):
Es ist ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis
a) eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
b) eines POC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
c) eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,
nachzuweisen, das den Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) entspricht.
Ausgenommen von der Notwendigkeit der Vorlage eines Testnachweises sind:
a) asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (geimpfte Personen) oder Genesenennachweises (genesene Personen) sind,
b) Kinder bis zum sechsten Geburtstag und
c) Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.
Solange im Landkreis Forchheim die 7-Tage-Inzidenz von 35 unterschritten ist, ist Sport auch ohne Testnachweis gestattet.
Die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie lässt es zurzeit zu, dass wir ab sofort und bis auf Widerruf wieder mit maximal 20 Personen gleichzeitig in der Grundschulturnhalle trainieren dürfen. Personen, die unter die 3G-Regeln fallen, werden bei der Ermittlung der Anzahl gleichzeitig in der Halle anwesender Personen nicht miteingerechnet.
Wie bisher ist für die Teilnahme am Trainingsbetrieb eine Anmeldung in unserem TTC Neunkirchen Hallenplaner in click-TT notwendig. Dort stehen für jeden buchbaren Zeitslot Tische zur Verfügung. Bitte beachtet die Hinweise zur Buchung im Hallenplaner, damit alle zu ihren Trainingszeiten kommen. Die Erfassung der persönlichen Daten dient ausschließlich der gesetzlich geforderten Kontaktdatenerfassung.
Folgende Regeln für die Teilnahme am Training sind unbedingt einzuhalten:
· Teilnahme ausschließlich für angemeldete und gesunde Personen.
· Nichtmitglieder dürfen ausschließlich nach Rücksprache mit dem Vorstand teilnehmen unter Beachtung aller Regeln für Mitglieder.
· Maskenpflicht (FFP2) auf dem kompletten Schulgelände, außer bei Aktivität direkt an der Tischtennisplatte.
· Mindestabstand von 1,5 Meter ist einzuhalten.
· Duschen bleiben geschlossen.
· Die Umkleiden bleiben vorerst bis zum Ende der Sommerferien geschlossen. Bitte bereits in Trainingskleidung zum Training erscheinen, Schuhe bitte im Eingangsbereich wechseln.
· Den Anweisungen im Hygieneschutzkonzept des TTC und der anwesenden Vorstandsmitglieder ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
Bitte informiert euch unmittelbar vor jedem Training, ob im Hallenplaner das Training noch freigeschaltet ist oder nicht.
Bitte helft mit, dass sich jemand für die erste Trainingseinheit des Tages findet, der den Hallenschlüssel aus dem Safe holt und organisiert, dass er an diesem Tag wieder in den Safe zurückgebracht wird.
Dann wünsche ich viel Spaß und Freude beim Tischtennis und bleibt weiterhin gesund.
Euer Vorstand